Der Kirchengemeinderat hat in der Gemeindeleitung folgende Aufgaben:
Der Kirchengemeinderat leitet die Kirchgemeinde. Der Pastor und die Kirchenältesten stehen in gemeinsamer Verantwortung im Dienst an der Kirchengemeinde und sind sich darin gegenseitige Hilfe schuldig.
Sie sind verantwortlich dafür, dass rechte Verkündigung des Wortes Gottes und rechte Verwaltung der Sakramente geschieht – in Form von Gestaltung der Gottesdienste, Einführung neuer Gottesdienstformen, kirchliches Leben,
missionarische Aktivitäten der Kirchengemeinde. Ferner tragen sie dafür Sorge, dass die getauften Glieder der Kirche in ihrem Christsein wachsen können -
Eltern mit ihren Kinder, Jugendliche, Angebote für Erwachsene.
Die Kirchenältesten sind verantwortlich dafür, dass der diakonische Auftrag der Kirchengemeinde wahrgenommen wird und nach Wegen der Lebenshilfe gesucht wird. Sie sorgen dafür, dass Kommunikation gelingt, Ehrenamtliche Mitarbeiter gewonnen und begleitet werden, dass finanzielle Mittel für das Gemeindeleben zusammengetragen werden.
Sie sind verantwortlich für die Ordnung der Kirchengemeinde:
- Besetzung der Pfarrstellen
- Anstellung voll- und teilbeschäftigten Mitarbeiter
- Baukonferenz
- Kirchhofsordnung u.w.
- Vermögensverwaltung
- Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden fördern und die Begegnungen mit den am Ort lebenden
- Christen aus der Ökumene
- und zur Wahl der Landessynode